1. Wie viel Miete ist für einen Mobilfunkmast in meiner Region üblich?
Die Miete variiert stark und hängt von Lage, Höhe, Infrastruktur und Betreiber ab. In der Regel liegen sie zwischen 2.000 € und 12.000 € jährlich – können aber bei Top-Standorten deutlich höher sein. Wir analysieren kostenlos, ob Ihre aktuelle Miete marktgerecht ist.
2. Warum bekomme ich weniger Miete als andere Grundstückseigentümer?
Viele Altverträge wurden einseitig oder unter schlechten Bedingungen abgeschlossen. Oft fehlen Grundlagen für Anpassungen oder Nachverhandlungen. Wir prüfen, ob eine Anpassung oder Neuausrichtung möglich ist.
3. Was beeinflusst die Höhe der Vergütung?
Entscheidend sind: Netzdichte in Ihrer Region, Höhe des Standorts, technischer Bedarf der Anbieter und Zugangsmöglichkeiten. Auch rechtliche Absicherungen können Ihre Verhandlungsposition verbessern.
4. Kann ich meine Miete nachträglich erhöhen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: z. B. bei Vertragsverlängerung, Ausbau oder durch Nachverhandlung mit professioneller Unterstützung. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Durchsetzung.
5. Wie oft wird die Funkmast-Miete angepasst?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Verträge sind statisch – dann bleibt die Miete jahrzehntelang gleich. Wir prüfen, ob Ihre Vertragsklauseln eine Anpassung erlauben oder nachverhandelt werden sollten.
6. Welche Einnahmen sind realistisch?
Je nach Standort und Nutzung (z. B. 5G, LTE) sind jährliche Einnahmen von mehreren Tausend Euro möglich. Einzelflächen können zusätzliche Mieteinnahmen bringen. Unsere fundierte Analyse gibt Ihnen konkrete Werte.
1. Was steht in einem typischen Mobilfunkmietvertrag?
Ein Mobilfunkmietvertrag regelt meist die Flächennutzung, Höhe der Miete/Pacht, Vertragsdauer, Kündigungsfristen sowie Zutrittsrechte. Viele ältere Verträge benachteiligen Eigentümer – z. B. durch automatische Verlängerungen.
2. Wie lange binden mich solche Verträge?
Die Laufzeit beträgt oft 10–30 Jahre mit automatischen Verlängerungen. Das kann Ihre Handlungsfreiheit stark einschränken – vor allem ohne Anpassungsklauseln. Eine Vertragsprüfung bringt Klarheit.
3. Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?
Grundsätzlich nur, wenn eine Kündigungsklausel vorhanden ist – oder sich ein vertragswidriges Verhalten nachweisen lässt. In der Praxis ist die Nachverhandlung oft der bessere Weg. Wir beraten Sie dazu individuell und unabhängig.
4. Was ist bei Vertragsverlängerung zu beachten?
Verlängerungen sollten immer an aktuelle Marktbedingungen angepasst werden. Viele Funkturmbetreiber verlängern stillschweigend zu alten Konditionen. Wir helfen Ihnen dabei, neue Bedingungen durchzusetzen, z. B. höhere Miete, kürzere Laufzeit oder bessere Absicherung.
5. Wer darf Verträge verhandeln – ich oder der Verwalter ?
In der Regel ist der Eigentümer verhandlungsberechtigt. Bei WEGs, Erbpacht oder größeren Gesellschaften gelten Sonderregelungen. Wir beraten Sie auch bei komplexen Eigentumsverhältnissen, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
6. Was passiert, wenn mein Vertragspartner wechselt?
Manche Verträge werden von anderen Firmen übernommen (z. B. Funkturmgesellschaften wie Vantage, American Tower etc.). In solchen Fällen entstehen oft neue Risiken. Wir prüfen, wer Ihr aktueller Vertragspartner ist – und was Sie daraus machen können.
1. Muss ich Technikern immer Zugang zu meinem Grundstück gewähren?
Nur wenn es im Vertrag ausdrücklich geregelt ist – und selbst dann gelten bestimmte Fristen. Unangekündigte Einsätze, auch durch Subunternehmer, sind nicht automatisch zulässig. Wir prüfen Ihre Rechte auf Zutrittskontrolle.
2. Was passiert, wenn durch die Mobilfunkanlage Schäden am Dach entstehen?
Für Schäden haftet grundsätzlich der Betreiber – aber nur, wenn Sie Ihre Rechte im Vertrag sauber gesichert haben. Wir klären für Sie, ob und wie Sie Ansprüche geltend machen können.
3. Darf ich den Funkmast auf meinem Dach oder Grundstück entfernen lassen?
Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei Vertragsverstößen, Gefährdung oder bei fehlender vertraglicher Grundlage. Ohne professionelle Prüfung raten wir dringend davon ab. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten rechtssicher.
4. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es bei Mobilfunkstandorten?
Es gelten baurechtliche, zivilrechtliche und teils öffentlich-rechtliche Vorschriften – je nach Bundesland. Dazu zählen: Genehmigungen, Schutzabstände, Zugangspflichten. Wir prüfen, ob Ihr Standort korrekt genehmigt ist.
5. Bin ich verpflichtet, Vertragsänderungen zu akzeptierennn?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Nachträge oder Umbauten ohne Prüfung oder fachmännischen Rat zu unterschreiben. Wir bewerten alle Änderungsanfragen und vertreten Ihre Interessen.
6. Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Miete und Pacht bei Funkmasten?
Ja. Bei der Pacht ist die Nutzung der Fläche mit einem wirtschaftlichen Zweck verbunden, bei der Miete ist es meist reiner Zugang. Der Unterschied kann sich auf Steuer, Vertragsdauer und Rechte auswirken.
1. Was ist der Unterschied zwischen Funkmast, Sendemast und Mobilfunkantenne?
Ein Funkmast ist die bauliche Struktur (z. B. ein Turm), ein Sendemast ist meist synonym verwendet. Die Mobilfunkantenne ist das technische Element, das den eigentlichen Funkverkehr ermöglicht. Viele Anlagen bestehen heute aus Antennen auf Dächern – nicht mehr aus großen Türmen.
2. Welche Technik wird bei einem Dachstandort installiert?
Das hängt vom Bedarf des Netzbetreibers ab: meist LTE, 5G oder Richtfunk. Installiert werden Antennen, Verstärker, Verteilerkästen und Kabeltrassen. Wir erklären Ihnen, was genau geplant ist – und welche Rechte Sie dabei haben.
3. Wie läuft eine erfolgreiche Standort- & Vertragsanalyse ab?
Wir prüfen technische Voraussetzungen wie Höhe, Statik, Zufahrt und Netzabdeckung. Bei Eignung analysieren wir den Marktwert, mögliche Anbieter und rechtliche Rahmenbedingungen.
4. Ist mein Grundstück oder meine Dachfläche für Mobilfunk geeignet?
Häufig ja – selbst kleinere Dächer oder freie Flächen am Stadtrand sind für Netzbetreiber interessant. Die Bewertung hängt von der Netzplanung ab. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihre Fläche Chancen bietet – oder nicht.
5. Wer sind die möglichen Netzbetreiber und Vertragspartner?
Neben Telekom (DFMG), Vodafone (Vantage Towers) und O2 (Telefonica) gibt es große Betreiber wie American Tower, die die Flächen anmieten. Wir identifizieren, wer bei Ihnen Vertragspartner ist – und wer es sein könnte.
6. Beeinträchtigen Mobilfunkantennen die Umgebung oder Nachbarn?
Mobilfunkantennen sind so konzipiert, dass sie keine schädlichen Einflüsse auf die Umgebung haben. Sie erfüllen alle strengen gesetzlichen Auflagen zu Strahlenschutz und Immissionsgrenzwerten.
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